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KOSTEN

Individuell für Ihre maßgeschneiderte Problemlösung

Sicherlich ist es unklug zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, dass ist zwar bitter – aber auch schon alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte Leistung die ihrer zugedachten Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie also das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld um gleich für etwas Besseres zu bezahlen.

Ein Zitat von John Ruskin

( englischer Sozialreformer )

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Keine Kosten für Einsatzfahrzeuge
  • Keine Nachtzuschläge
  • Keine Sonntagszuschläge
  • Keine versteckten Kosten
  • Fester Stundensatz bundesweit
  • Detektivkosten sind erstattungsfähig

Detektivkostenerstattung:

Die Kosten für den Einsatz einer Detektei sind nach der Rechtsprechung oftmals gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten.

Auch vorprozessuale Kosten für einen Privatdetektiv können erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung der Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht und die Beauftragung der Detektei bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverteidigung notwendig waren im Sinne von § 91 Abs. ZPO.

Ihr Ansprechpartner

Ralf Gegenfurtner

Ralf Gegenfurtner

Geschäftsleitung

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