KOSTEN
Individuell für Ihre maßgeschneiderte ProblemlösungIhre Vorteile im Überblick:
- Kostenlose Erstberatung
- Keine Kosten für Einsatzfahrzeuge
- Keine Kilometerberechnung
- Keine Bearbeitungsgebühr
- Keine Grundgebühr
- Keine Nachtzuschläge
- Keine Sonntagszuschläge
- Keine Kosten für Foto- /Videomaterial
- Keine Kosten für Berichterstellung
- Detektivkosten sind erstattungsfähig
Detektivkostenerstattung:
Die Kosten für den Einsatz einer Detektei sind nach der Rechtsprechung oftmals gemäß § 91 ZPO aus dem Grundsatz der positiven Vertragsverletzung und dem dadurch entstandenen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu erstatten.
Auch vorprozessuale Kosten für einen Privatdetektiv können erstattungsfähig sein, wenn die Einschaltung der Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Streit steht und die Beauftragung der Detektei bei objektiver Betrachtung aus Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits im Hinblick auf die zweckentsprechende Rechtsverteidigung notwendig waren im Sinne von § 91 Abs. ZPO.
Ihr Ansprechpartner
Ralf Gegenfurtner
Geschäftsleitung
Sprechen sie uns an – für jede Angelegenheit bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.